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Die Urft/Olef

Das Fliessgewässer der Urft und Olef ist vereinseitig seit dem Jahr 1991 angepachtet.

Die Pachtstrecke ist ca. 3,5 km lang und verläuft für die Urft von unterhalb des großen Poensgenwehrs und für die Olef von dem Auslauf des Grabens der Pappenfabrik Nierfeld abwärts durch Gemünd, vornehmlich durch den Kurpark der Stadt. In Gemünd-Malsbenden endet die Pachtstrecke mit dem Einlauf in den Nationalpark Eifel.

In dem Gewässer befinden sich vornehmlich Salmoniden, insbesondere die Bachforelle,die Äsche, der Bachsaibling und sporadisch die Regenbogenforelle. Daneben sind aufgrund der Nähe des Urftsees vereinzelt kleinere Hechte, Barsche und Weissfische anzutreffen.

Weiterhin sind als Kleinfische die Elritze, die Schmerle, die Groppe und das Neunauge im Bach angesiedelt. Die Vogelwelt ist u.a. mit der Wasseramsel, dem Graureiher und dem Eisvogel vertreten.

Die Wasserqualität ist dementsprechend als gering belastet bis unbelastet zu bezeichnen.

Das Gewässer wird in der Angelsaison vom 01. April bis zum 19. Oktober des Jahres ausschließlich mit der künstlichen Fliege befischt. Dabei sind Nymphen, Trocken- und Nassfliegen von Größe 18 bis  Größe 8 zugelassen. Bissanzeiger hingegen sind nicht zugelassen. Ebenfalls ist das Fischen mit dem Streamer auf Salmoniden verboten.

Grundsätzlich sind von allen Erlaubnisscheininhabern höchstens zwei Salmoniden (Forelle, Saibling) pro Tag dem Gewässer zu entnehmen. Dabei ist ein Mindestmaß von 30 cm Länge zu beachten. Im übrigen gelten die gesetzlichen Schonzeit- und Mindestmaßbestimmungen. Die Äsche ist ganzjährig geschützt und darf nicht entnommen werden.

Es ist eine Fangstatistik zu führen, die Aufschluß über die dem Wasser entnommenen Fische gibt.

Für Mitglieder des Vereines werden Tages- und Jahreserlaubnisscheine ausgestellt.

Der Preis für einen Jahreserlaubnisschein liegt zur Zeit bei 200,- €, wird aber von Jahr zu Jahr neu festgesetzt.

Daneben werden in der Saison täglich bis zu zwei Tageserlaubnisscheine für Vereinsmitglieder und zusätzlich bis zu zwei Tageserlaubnisscheine für Kurgäste  ausgestellt.

Der Preis für Mitglieder ist aufgrund diverser Dienstleistungen im Angeljahr ermässigt und beläuft sich auf 15,- € pro Tag. Jugendliche Mitglieder zahlen 10,- € pro Tag.

Gemünder Gäste mit Kurkarte bezahlen für den Tageserlaubnisschein 25,- €.

Der Rursee Schwammenauel / Obersee

Über die Mitgliedschaft des Fischereivereines Gemünd 1960 e.V. im Fischereiverein Nordeifel e.V., Monschau, ist der Verein an der Pächter-gemeinschaft Rursee e.V. beteiligt. Im Fischereiverein Nordeifel e.V. bildet  der Fischereiverein Gemünd 1960 e.V.  die Ortsuntergruppe Gemünd I.  

Die Zugehörigkeit zu dieser Vereinsgemeinschaft eröffnet den Mitgliedern des Vereines die Möglichkeit, am Rursee und Obersee zu günstigen Bedingungen zu angeln.

Dabei stehen den Vereinsmitgliedern am vereinseigenen Bootssteg Nr. 72 teils private, teils vom Verein gestellte Ruderboote  in der Büdenbachbucht in Schwammenauel zur Verfügung. Die beiden Vereinsboote können tageweise gegen eine geringe Gebühr ausgeliehen werden. Dementsprechend ist der Rursee sowohl wasserseitig, als auch landseitig zu befischen.

Der vollständig im Nationalpark Eifel gelegene Obersee ist sowohl von Land als auch vom Wasser aus zu beangeln. In Rurberg werden Ruderboote vermietet.

Der Rursee ist ein Stausee mit einer Wassertiefe von bis zu 60 Meter mit dem Obersee als Vorstaubecken. Er erstreckt sich von Schwammenauel (Hasenfeld) über Eschauel, Woffelsbach nach Rurberg. Von der Urfttalsperre bis Rurberg sowie von Rurberg bis Einruhr sind oberliegend  die Wasserarme des Obersees gelegen.

Die Seen sind mit den verschiedensten Süßwasserfischen besetzt, vornehmlich mit den Raubfischen Hecht, Zander, Aal, Barsch und Seeforelle, sowie mit den Friedfischen Rotauge, Brasse, Ukelei, Döbel, Aland und Felchen.

Die Angelei ist erlaubt mit zwei Handangeln oder einer Flugangel pro Erlaubnisschein inhaber, davon eine auf Raubfisch. Die Angelei auf Raubfisch ist gestattet mit künstlichem oder totem Fischköder. Für die Angelei auf Friedfische sind u.a. Wurm und Made zugelassen.

Die Angelei auf Hecht ist auf den Zeitraum  01. Mai des Jahres bis 15.Februar des Folgejahres beschränkt. Das Mindestmaß für den Hecht beträgt 55 cm .Im übrigen gelten die gesetzlichen Schonzeiten und Mindestmaßbedingungen.

Die Erlaubnisscheingebühren für Vereinsmitglieder sind ermässigt und wie folgt gestaffelt:

Jahreserlaubnisschein für Rursee und Obersee
an Mitglieder ab 18 Jahren                                          55,- €
Jahreserlaubnisschein für Rursee und Obersee
an jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren                      30,- €   Tageserlaubnisschein für Rursee und Obersee
an Mitglieder ab 18 Jahren                                          7,75 €   Tageserlaubnisschein für Rursee und Obersee
an jugendliche Mitglieder unter 18 Jahren                      4,75 € 

Auch Gäste mit Nachweis eines gültigen Fischereischeines und der Sportfischerprüfung erhalten Tages-, Wochen- oder Jahres- erlaubnisscheine an verschiedenen Ausgabestellen, u.a. an der vorgenannten Kartenvorverkaufsstelle.